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   BFH, 07.07.2009 - VII R 23/06 (1)   

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https://dejure.org/2009,8296
BFH, 07.07.2009 - VII R 23/06 (1) (https://dejure.org/2009,8296)
BFH, Entscheidung vom 07.07.2009 - VII R 23/06 (1) (https://dejure.org/2009,8296)
BFH, Entscheidung vom 07. Juli 2009 - VII R 23/06 (1) (https://dejure.org/2009,8296)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verjährung der Rückforderung von aufgrund einer Unregelmäßigkeit gewährter Ausfuhrerstattung

  • Judicialis

    BGB § 195 a.F.; ; BGB § 199 Abs. 4; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 4 S. 1; ; VO Nr. 2988/95 Art. 3 Abs. 1; ; VO Nr. 2988/95 Art. 3 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung des Anspruchs auf Rückzahlung einer einem Wirtschaftsteilnehmer gewährten Ausfuhrerstattung; Verjährungsfrist für die Verfolgung von Unregelmäßigkeiten in Bezug auf das Gemeinschaftsrecht; Befugnis der deutschen Zollverwaltung zur Rückforderung zu Unrecht ...

  • datenbank.nwb.de

    Kein Verstoß gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit oder das Verhältnismäßigkeitsprinzip: Rückforderung von aufgrund einer Unregelmäßigkeit gewährter Ausfuhrerstattung nach 6 Jahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verjährung des Anspruchs auf Rückzahlung einer einem Wirtschaftsteilnehmer gewährten Ausfuhrerstattung; Verjährungsfrist für die Verfolgung von Unregelmäßigkeiten in Bezug auf das Gemeinschaftsrecht; Befugnis der deutschen Zollverwaltung zur Rückforderung zu Unrecht ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EGV 2988/95 Art 3
    Ausfuhrerstattung; Frist; Rückforderung; Verjährung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 37.07

    Vermögenszuordnung; Herausgabeanspruch; Erlösherausgabe; Erlösauskehr;

    Auszug aus BFH, 07.07.2009 - VII R 23/06
    In der 30-jährigen Regelverjährung des § 195 BGB a.F. komme nämlich ein allgemeiner Rechtsgedanke zum Ausdruck (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2008 3 C 37.07, Deutsches Verwaltungsblatt --DVBl-- 2009, 445).

    Den durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz eingeführten Verjährungsvorschriften lässt sich auch nicht die gesetzgeberische Wertung entnehmen, dass eine 30-jährige Verjährungsfrist für vermögensrechtliche Ansprüche unangemessen lang und der Rechtssicherheit oder dem Rechtsfrieden abträglich sei (vgl. BVerwG-Urteil in DVBl 2009, 445).

  • EuGH, 29.01.2009 - C-278/07

    Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb - Verordnung (EG, Euratom) Nr.

    Auszug aus BFH, 07.07.2009 - VII R 23/06
    Der Senat hat mit Beschluss vom 27. März 2007 eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) eingeholt, welcher mit Urteil vom 29. Januar 2009 C-278/07 bis C-280/07 Folgendes entschieden hat:.
  • BVerwG, 24.01.2007 - 3 A 2.05

    Verwaltungshaftung; Haftung für ordnungsgemäße Verwaltung; Schadensersatz wegen

    Auszug aus BFH, 07.07.2009 - VII R 23/06
    Das Rechtsinstitut der Verjährung kann nach der Rechtsprechung der deutschen Gerichte auch im öffentlichen Recht jedenfalls auf vermögensrechtliche Ansprüche grundsätzlich angewandt werden (vgl. statt aller Bundesverwaltungsgericht --BVerwG--, Urteil vom 24. Januar 2007 3 A 2/05, BVerwGE 128, 99).
  • BSG, 01.08.1991 - 6 RKa 9/89

    Verjährung von Erstattungsansprüchen

    Auszug aus BFH, 07.07.2009 - VII R 23/06
    Verjährungsregelungen, die hier unter diesem Gesichtspunkt in Betracht zu ziehen sind, bestehen in einzelnen zum öffentlichen Recht gehörenden Gesetzen (für das Sozialrecht: Bundessozialgericht, Urteil vom 1. August 1991 6 RKa 9/89, BSGE 69, 158), insbesondere bekanntlich in der AO für das Steuerrecht.
  • EuGH, 24.06.2004 - C-278/02

    Handlbauer

    Auszug aus BFH, 07.07.2009 - VII R 23/06
    Der EuGH hat, wie bereits erwähnt, in dieser Entscheidung an der seinem Urteil vom 24. Juni 2004 C-278/02 ("Handlbauer", Slg. 2004, I-6171) zugrunde liegenden Auffassung trotz der dagegen u.a. in den Vorabentscheidungsersuchen des Senats vorgetragenen Bedenken festgehalten, Art. 3 Abs. 1 VO Nr. 2988/95 betreffe nicht nur verwaltungsrechtliche Sanktionen.
  • BFH, 07.05.2002 - VII R 5/01

    Rückforderung von Ausfuhrerstattung

    Auszug aus BFH, 07.07.2009 - VII R 23/06
    Der erkennende Senat hat die dem folgende Ansicht des Urteils des FG Hamburg in seinem Urteil vom 7. Mai 2002 VII R 5/01 (BFH/NV 2002, 1189) bereits beiläufig als zutreffend bezeichnet.
  • LAG Düsseldorf, 17.02.2010 - 12 Sa 1311/07

    Diskriminierungsfreie Berechnung der Kündigungsfrist anhand der

    a) Es ist eine kryptologische Herausforderung zu ergründen, was der EuGH meint, wenn er schweigt (vgl. BFH 07.07.2009 - VII R 23/06 - Juris Rn. 32).
  • FG Hamburg, 09.09.2010 - 4 K 77/09

    Ausfuhrerstattung: Verjährung von Zinsen auf zu Unrecht gewährte

    Der erkennende Senat übersieht nicht, dass der Bundesfinanzhof im Hinblick auf geäußerte Bedenken, die Anwendung der 30-jährigen Verjährungsfrist des § 195 BGB a.F. sei mit allgemeinen höherrangigen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts - scil. insbesondere dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes - nicht vereinbar (vgl. Schlussantrag der Generalanwältin Sharpston vom 25.08.2008, C-278/07, Rz. 71; FG Hamburg, Urteil vom 23.06.2009, 4 K 80/09, juris; vgl. in diesem Zusammenhang auch das Vorabentscheidungsersuchen des FG Hamburg vom 12.02.2010, 4 K 228/09, ZfZ Beilage 2010, Nr. 3, 36), die Auffassung vertreten hat, dass es nicht gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit oder das Verhältnismäßigkeitsprinzip verstoße, eine aufgrund einer dem Ausführer zuzurechnenden Unregelmäßigkeit zu Unrecht gewährten Ausfuhrerstattung noch nach einer Frist von sechs Jahren zurückzufordern, die in § 195 BGB a.F. festgelegte Verjährungsfrist könne nämlich richterrechtlich auf ein angemessenes und mit dem Rechtsfrieden vereinbares Maß verkürzt werden (vgl. BFH Urteil vom 07.07.2009, VII R 23/06, a.a.O).
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